AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonnenschutz & Fenster Reitermayer-Waltner GmbH | Industriezeile 4, 2000 Zissersdorf
office@reitermayer.at | www.reitermayer.at | Tel: +43 2265 628 89
Geltungsbereich
Für den Geschäftsbetrieb Sonnenschutz & Fenster Reitermayer Waltner GmbH (in weiterer Folge „REITERMAYER“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von REITERMAYER ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
REITERMAYER ist berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten AGB abgeschlossen werden.
REITERMAYER verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.
Vertragssprache ist Deutsch.
- Unternehmensgegenstand, Markt
REITERMAYER erbringt Leistungen im Bereich des Verkaufs und dem Einbau unterschiedlicher Bauteile im Bereich Sonnen- & Insektenschutz, Markisen, Rollläden, Jalousien, Raffstores, Fenster, Pergolen, Möbel und verwandten Produkten.
REITERMAYER richtet seine Leistungen sowohl an Unternehmer (B2B) als auch an Verbraucher (B2C).
Die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen unterliegen einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung (Angebot).
- Angebot, Vertragsabschluss, Storno
Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Die im Angebot getroffenen Aufwandschätzungen und Lieferungstermine verstehen sich – sofern sich aus der Natur des Geschäfts oder dem Angebot nichts Abweichendes ergibt – immer als voraussichtlicher Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Ist der Kunde Verbraucher, ist das jeweilige Angebot hinsichtlich des Gesamtpreises (Warenpreis, Lieferung, Montage) verbindlich. Der Lieferzeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Ware und von Kundenwünschen bzw. Umfang der individuellen Leistungen ab. REITERMAYER ist bemüht im Rahmen des Angebots möglichst genaue Schätzungen der Lieferzeit abzugeben.
Mit Ausstellung der Auftragsbestätigung durch REITERMAYER kommt zwischen REITERMAYER und dem Kunden ein Vertrag über die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung dargelegten Waren bzw. Dienstleistungen zustande.
Etwaige Zusatzvereinbarungen und Ergänzungen des Vertrages haben schriftlich (handschriftlich, E-Mail) und einvernehmlich zu erfolgen.
Stornovereinbarungen außerhalb gesetzlicher Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
- Lieferungserbringung, Liefertermine, Verzug, Gefahrtragung
REITERMAYER verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen des Kunden, jedoch ohne unnötigen Aufschub, durchzuführen.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich – sofern zweckmäßig – mit der Erbringung von Teilleistungen bzw. -lieferungen durch REITERMAYER und deren separater Verrechnung einverstanden. Teillieferungen sind gegenüber Verbrauchern nur zulässig, sofern dies zumutbar ist und dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Leistungstermine und -fristen werden von REITERMAYER nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden.
REITERMAYER wird bei Verfügbarkeit der Ware mit dem Kunden einen Übergabetermin vereinbaren.
Sofern Übergabetermine von Kunden schuldhaft nicht eingehalten werden, hat REITERMAYER mit dem Kunden einen neuen Übergabetermin zu vereinbaren und trägt der Kunde angemessene damit im Zusammenhang stehende Mehrkosten.
Ist der Kunde Verbraucher, bleiben gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen) unberührt. Ein Rücktritt kann in Textform (z.B. E-Mail) erklärt werden.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Verbraucher oder an einen von ihm benannten Dritten über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung durch eine Spedition oder einen sonstigen Transportdienstleister erfolgt, sofern der Transportdienstleister nicht vom Verbraucher selbst beauftragt wurde.
- Wechselseitige Rechte und Pflichten
Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Der Kunde verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe von Daten und ortsspezifischen Angaben (Name, Adresse, etc.), um REITERMAYER eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Leistungserbringung ist REITERMAYER auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen, in seiner Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen erbringen, um REITERMAYER die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Pflichten und die Erbringung der Leistungen ohne Nachteile zu ermöglichen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.
Der Kunde hat die von REITERMAYER gelieferten bzw. verbauten Produkte entsprechend der Produktinformationen zu pflegen und zu warten. Unsachgemäße Nutzungen bzw. Unterlassung von erforderlichen Pflegemaßnahmen können die Lebensdauer und den Zustand der Waren erheblich beeinträchtigen. Sofern verfügbar stellt REITERMAYER dem Kunden alle erforderlichen Anleitungen bzw. Bedienungen zur Verfügung und hat sich der Kunde an die dort enthaltenen Herstellerangaben bzw. Wartungshinweise zu halten. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Produktpflege empfiehlt REITERMAYER dem Kunden telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Etwaige infolge Verletzung der Obliegenheiten eintretenden zusätzlichen Aufwendungen bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.
REITERMAYER wird mit dem Kunden nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes bzw. (bei Ablieferung von Waren zeitgleich) einen Abnahmetermin vereinbaren. Dieser Abnahmetermin ist verbindlich wahrzunehmen und gilt damit die Werkleistung als übergeben bzw. von Kunden angenommen. Liegen aus Sicht des Kunden schwere Mängel vor, ist dieser berechtigt, die Abnahme zu verweigern. Bei geringfügigen Mängeln bzw. optischen Mängeln udgl. ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
Einschulungen in die Verwendung bzw. Bedienung von Produkten erfolgen einmalig beim Abnahmetermin.
- Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Preisminderung
Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Je nach Auftragsumfang (Ware, Lieferung, Montage, Kundenstandort, Stockwerk, Erreichbarkeit, Bauzustand, Möbel aus Ausland etc.) kann das Entgelt entsprechend variieren.
Preise verstehen sich regelmäßig als Bruttopreise, sohin inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist REITERMAYER berechtigt, Netto-Preise auszuweisen.
REITERMAYER hat das Recht, bei Auftragserteilung Akontozahlungen oder Zwischenzahlungen von bis zu 50% (bei Sonderanfertigungen bis zu 75%) zu verlangen und die Leistungserbringung von Zahlungszielen bzw. dem tatsächlichen Zahlungseingang durch den Kunden abhängig zu machen.
Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von REITERMAYER nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher so gelten die gesetzlichen Zinsbestimmungen.
REITERMAYER kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
- Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen
REITERMAYER leistet dem Kunden dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Insbesondere gewährleistet REITERMAYER, dass die Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und/oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Waren aus Naturmaterialien (Holz, Marmor etc.) bzw. einzelne Bestandteile derselben können unterschiedliche Maserungen aufweisen und kann deren Größe – abhängig vom Schnitt bzw. der Luftfeuchtigkeit etc – geringfügig variieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Entgeltforderungen des Auftragnehmers ganz oder teilweise zurückzubehalten, insbesondere nicht wegen behaupteter Mängel oder noch offener Restarbeiten. Etwaige Mängel sind gesondert und unverzüglich anzuzeigen; REITERMAYER ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist Verbesserung oder Austausch vorzunehmen. Ein Einbehalt ist höchstens im gesetzlich zwingenden Umfang zulässig und nur, soweit die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, wegen geringfügiger Mängel (Kratzer, optische Mängel, nicht mit dem Vertrag im Zusammenhang stehende Ursachen, Baufeuchtigkeit etc.) offene Werklohnforderungen gegenüber REITERMAYER zurückzubehalten. Eine Zurückbehaltung des Werklohns durch den Kunden ist nur zulässig, wenn durch Verzug oder einen Mangel die Funktionsfähigkeit der gelieferten bzw. verbauten Produkte beeinträchtigt ist.
Ist der Kunde Verbraucher so hat er ein Recht, bei Verweigerung oder Unmöglichkeit der Verbesserung den Preis angemessen im Verhältnis zum geringfügigen Mangel zu mindern.
Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Leistungen vom Kunden als genehmigt und somit mängelfrei, wenn der Kunde nicht beim Abnahmetermin (Punkt 5.7) einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Diese Anzeigepflicht gilt nicht für versteckte Mängel. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass es sich bei einem beanstandeten Mangel tatsächlich auch um einen (versteckten) Mangel handelt.
Ist der Kunde Unternehmer, ist REITERMAYER berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbessrung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.
Ist der Kunde Unternehmer, haftet REITERMAYER nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern haftet REITERMAYER nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer, haftet REITERMAYER nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie nicht für bestimmte Erträge.
Ist der Kunde Unternehmer, so wird im Falle einer Haftung von REITERMAYER das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde hierfür den Beweis zu erbringen.
Sofern REITERMAYER Mängel, die außerhalb der eigenen Gewährleistungspflicht liegen, behebt oder der Kunde im Rahmen der Mängelbehebung Zusatzleistungen erhält (z.B. Sowieso-Kosten), so ist REITERMAYER berechtigt, Aufwände bzw. Materialkosten direkt dem Kunden verrechnen und erklärt sich der Kunde zur Übernahme der damit zusammenhängenden Kosten bereit.
- Datenschutz
REITERMAYER verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
REITERMAYER wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
REITERMAYER verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
Die Datenschutzhinweise sind abrufbar. REITERMAYER verarbeitet personenbezogene Daten gemäß diesen Hinweisen und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von REITERMAYER vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.
Für den Fall, dass eine Ware nach Vertragsabschluss nicht mehr verfügbar sein sollte (Produktionsausfall, Krieg etc.) wird REITERMAYER den Kunden unverzüglich über die Umstände informieren und bereits geleistete Zahlungen rückerstatten.
- Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (Telefonisch, Internet, per E-Mail) abgeschlossen, so hat der Kunde ein gesetzliches Rücktrittsrecht („Widerrufsrecht“) gemäß § 11 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beauftragung (bei Dienstleistungen) oder Inbesitznahme der Ware den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten (bei Warenlieferungen).
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bzw. kann vorzeitig erlöschen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist (insbesondere bei Dienstleistungen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird und er die Kenntnis vom Erlöschen bestätigt).
Der Rücktritt kann formlos erklärt werden (zB schriftlich per Brief, E-Mail oder SMS, telefonisch, durch Verwendung des Muster-Widerrufsformulars gem Anhang I Teil B FAGG, das von REITERMAYER übermittelt werden muss oder durch Ausfüllen eines auf der-Website zur Verfügung gestellten Formulars. Damit der Rücktritt des Kunden zeitgerecht erfolgt, ist eine Absendung der Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist (14 Kalendertage) erforderlich.
Werden bei Bestellungen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz Waren nach Kundenspezifikationen (Individuelle Maße, Farben, Muster etc.) produziert bzw. angepasst, besteht bezüglich der individualisierten Waren kein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht des Kunden (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
Der Ausschluss des Rücktrittsrechts gilt sinngemäß auch dann, wenn Waren bzw. Produkte, von REITERMAYER bereits verbaut wurden.
Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht aus, hat er die Ware binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts an REITERMAYER zurückzugeben oder zurückzusenden. Sofern es sich um sperrige Waren handelt, die üblicherweise nicht mit der Post zurückgesandt werden können (insbesondere Möbel), organisiert REITERMAYER auf Verlangen des Verbrauchers eine Abholung. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bzw. Abholung trägt der Verbraucher. Die Höhe der Rücksendekosten wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluss bzw. spätestens bei Abgabe der Rücktrittserklärung bekanntgegeben.
Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Ware nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Ware über das zur Prüfung erforderliche Maß hinaus benutzt, beschädigt, verschmutzt, unvollständig zurückgegeben oder bei montierten Waren eine über die Prüfung hinausgehende Montage bzw. Inbetriebnahme vorgenommen wurde.
Wird zusätzlich zum Warenkauf eine Dienstleistung (z.B. Montage) im Fernabsatz vereinbart und verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der der Ausführung vor Ablauf des Rücktrittsrechts, kann im Fall eines Rücktritts – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen sein.
- Rechtswahl, Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Unternehmer, ist für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg ausschließlich zuständig.
Ist der Kunde Verbraucher, gelten im Bezug auf den Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
- Schriftlichkeit, Eigentumsvorbehalt, Zustellungen, Aufrechnungsverbot
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z.B E-Mail) erfolgen.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum von REITERMAYER.
Sämtliche Zustellungen an den Kunden erfolgen auf die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Zustell- bzw. Lieferadresse.
Ist der Kunde Unternehmer ist eine Aufrechnung mit Forderungen von REITERMAYER nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder von REITERMAYER anerkannt wurden.